Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Junge Kammerchor Ostwürttemberg e. V. ist bemüht, sein Online-Angebot im Einklang mit § 10 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (L-BGG), der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes- Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-DVO) und den technischen Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der Fassung vom 21. Mai 2019 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.jko.heidenheim.com.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar:

  • Texte und Inhalte, die vor dem 09.06.2022 eingestellt wurden und für die keine Gebärdenvideos zur Verfügung stehen.
  • Videos: Auf unserer Internetseite sind Videos eingebunden, die aktuell nicht mit einem Untertitel versehen sind. Eine Audiodeskription ist nicht vorhanden. Bei neu produzierten Videos wird darauf geachtet, schnellstmöglichst einen Untertitel nachzureichen.
  • Fotos: Auf unserer Internetseite sind Bilder eingebunden, denen keine Alternativtexte zugeordnet wurden.
  • Verlinkungen: zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von www.jko.heidenheim.com können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.06.2022 erstellt. Es liegen eigene Bewertungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 L-BGG-DVO zugrunde. Die Erklärung wurde zuletzt am 30.06.2023 überprüft.

3. Rückmeldung und Kontaktangaben

Wenn Sie auf unserer Webseite auf Barrieren stoßen oder Kritik an unserer Umsetzung haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Schicken Sie dazu bitte eine E-Mail an die kommunale Behindertenbeauftragte Regina Bass, r.bass@landkreis-heidenheim.de.

4. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die kommunale Behindertenbeauftragte wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 3 dieser Erklärung.

Sollten unsere Bemühungen, die Seite barrierefrei zu erstellen, aus Ihrer Sicht nicht ausreichend sein und sind unsere Antworten auf Ihre Fragen aus Ihrer Sicht nicht zufriedenstellend, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Telefon: 0711 279-3360

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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